Die Beratung von Jungunternehmen und Bestandsunternehmen hat meist folgenden Beratungsschwerpunkte:

Wir können Sie in Form von einer allgemeinen Beratung unterstützung, welche sich mit jeglichen jeglichen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen, und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung auseinandersetzten kann.

Wir führen auch spezielle Beratungen durch, falls Sie strukturellen Ungleichheiten begegnen, wie zum Beispiel in folgenden Bereichen:

  • Unternehmen die von Frauen, Migranten/innen, oder Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
  • Betriebliche Integration bei Migrationshintergründen.
  • Arbeitsgestaltung von Mitarbeitern mit Behinderungen.
  • Fachkräftegewinnung und -sicherung.
  • Gleichstellung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
  • Altersgerechte Gestaltung der Arbeit.
  • Nachhaltigkeit und Umweltschutz.

Unternehmen in Schwierigkeiten können einen Unternehmenssicherungsberatung erhalten, die zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit beitragen soll. Auch hier kann eine allgemeine Beratung, wie oben erläutert, durchgeführt werden in Form von einer Folgeberatung.

Alle Unternehmen können bis zur maximalen Ausschöpfung der Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) gefördert werden. Die Fördermaßnahme wird als Einzelberatung durchgeführt, Seminare und/oder Workshops werden nicht berücksichtigt. Die Beratung wird vom Berater in einem Beratungsbericht dokumentiert.

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