WER darf gefördert werden?

  • Bestandsunternehmen
    Unternehmen, die sich bereits im dritten Jahr nach der Gründung befinden
  • Jungunternehmen
    Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind
  • Unternehmen in Schwierigkeiten
    Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden unabhängig vom Unternehmensalter

Förderhöhe

Unternehmensart Bemessungsgrundlage Region Fördersatz Maximaler Zuschuss
Jungunternehmen
(nicht länger als 2 Jahre am Markt)
4.000 Euro Neue Bundesländer
(ohne Berlin oder Leipzig)
80 % 3.200 Euro
    Region Lüneburg 60 % 2.400 Euro
    Alte Bundesländer
(ohne Lüneburg, mit Berlin und Leipzig)
50 % 2.000 Euro
Bestandsunternehmen
(ab dem dritten Jahr nach Gründung)
3.000 Euro Neue Bundesländer
(ohne Berlin oder Leipzig)
80 % 2.400 Euro
    Region Lüneburg 60 % 1.800 Euro
    Alte Bundesländer
(ohne Lüneburg, mit Berlin und Leipzig)
50 % 1.500 Euro
Unternehmen in Schwierigkeiten 3.000 Euro Alle Standorte 90 % 2.700 Euro

Zusätzliche Vorraussetzungen

  • Das Unternehmen muss seinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • Unternehmen müssen der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittelständige Unternehmen entsprechen.
  • Als Gründungsdatum zählt bei gewerblichen Tätigkeiten der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.
  • Das Unternehmen muss unter die KMU-Definition der EU-Kommission fallen.
    • Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden in der EU-Empfehlung 2003/361 definiert. Danach zählt ein Unternehmen zu den KMU, wenn es nicht mehr als 249 Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen € erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen € aufweist.
    • Kleinst Unternehmen: max. 9 Beschäftigte, max. 2 Millionen € Jahresumsatz
    • Kleine Unternehmen: max. 49 Beschäftigte, max. 10 Millionen € Jahresumsatz
    • Mittlere Unternehmen: max. 249 Beschäftigte, max. 50 Millionen € Jahresumsatz

WER darf NICHT gefördert werden?

  • Unternehmen/Angehörige der Freien Berufe, wie Unternehmensberatung, Wirtschaftsberatung, Wirtschaftsprüfung, Buchprüfung, Steuerberatung, Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter, etc.
  • Unternehmen, die sich bereits in einem Insolvenzverfahren befinden oder die Vorraussetzungen für ein solches Verfahren erfüllen.
  • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften stehen, oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
  • Unternehmen, die gemeinnützig tätig sind, wie manche Vereine oder Stiftungen.

WAS darf NICHT gefördert werden?

  • Beratungen, die ganz/teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen/Mitteln der Strukturfonds und des ESF finanziert werden.
  • Beratungen, die Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren/Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beratern/innen selbst vertrieben werden.
  • Beratungen, die Rechtsfragen, Versicherungsfragen, oder steuerberatenden Tätigkeiten beinhalten, wie zum Beispiel Vertragsausarbeitung, Jahresabschlussaufstellungen, oder Buchführungsarbeiten.
  • Beratungen, die gutachterliche Stellungnahmen beinhalten.
  • Beratungen, die den Verkauf/Vertrieb von Gütern/Dienstleistungen beinhalten, welche sich mit Gesundheitsleistungen beschäftigen, oder aber auch sonstige Umsatzsteigernde Maßnahmen einschließen im Bezug auf das Marketing von Ärzten/innen, Zahnärzten/innen, Psychotherapeuten/innen, Heilpraktikern/innen, und deren Mitarbeitern/innen.
  • Beratungen, die ethisch-moralisch nicht vertretbar sind oder gegen Recht und Ordnung verstoßen.
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