Förderung
WER darf gefördert werden?
- Bestandsunternehmen
Unternehmen, die sich bereits im dritten Jahr nach der Gründung befinden - Jungunternehmen
Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind - Unternehmen in Schwierigkeiten
Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden unabhängig vom Unternehmensalter
Förderhöhe
Unternehmensart | Bemessungsgrundlage | Region | Fördersatz | Maximaler Zuschuss |
Jungunternehmen (nicht länger als 2 Jahre am Markt) |
4.000 Euro | Neue Bundesländer (ohne Berlin oder Leipzig) |
80 % | 3.200 Euro |
Region Lüneburg | 60 % | 2.400 Euro | ||
Alte Bundesländer (ohne Lüneburg, mit Berlin und Leipzig) |
50 % | 2.000 Euro | ||
Bestandsunternehmen (ab dem dritten Jahr nach Gründung) |
3.000 Euro | Neue Bundesländer (ohne Berlin oder Leipzig) |
80 % | 2.400 Euro |
Region Lüneburg | 60 % | 1.800 Euro | ||
Alte Bundesländer (ohne Lüneburg, mit Berlin und Leipzig) |
50 % | 1.500 Euro | ||
Unternehmen in Schwierigkeiten | 3.000 Euro | Alle Standorte | 90 % | 2.700 Euro |
Zusätzliche Vorraussetzungen
- Das Unternehmen muss seinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Unternehmen müssen der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittelständige Unternehmen entsprechen.
- Als Gründungsdatum zählt bei gewerblichen Tätigkeiten der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.
- Das Unternehmen muss unter die KMU-Definition der EU-Kommission fallen.
- Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden in der EU-Empfehlung 2003/361 definiert. Danach zählt ein Unternehmen zu den KMU, wenn es nicht mehr als 249 Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen € erwirtschaftet oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen € aufweist.
- Kleinst Unternehmen: max. 9 Beschäftigte, max. 2 Millionen € Jahresumsatz
- Kleine Unternehmen: max. 49 Beschäftigte, max. 10 Millionen € Jahresumsatz
- Mittlere Unternehmen: max. 249 Beschäftigte, max. 50 Millionen € Jahresumsatz
WER darf NICHT gefördert werden?
- Unternehmen/Angehörige der Freien Berufe, wie Unternehmensberatung, Wirtschaftsberatung, Wirtschaftsprüfung, Buchprüfung, Steuerberatung, Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter, etc.
- Unternehmen, die sich bereits in einem Insolvenzverfahren befinden oder die Vorraussetzungen für ein solches Verfahren erfüllen.
- Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften stehen, oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
- Unternehmen, die gemeinnützig tätig sind, wie manche Vereine oder Stiftungen.
WAS darf NICHT gefördert werden?
- Beratungen, die ganz/teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen/Mitteln der Strukturfonds und des ESF finanziert werden.
- Beratungen, die Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren/Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beratern/innen selbst vertrieben werden.
- Beratungen, die Rechtsfragen, Versicherungsfragen, oder steuerberatenden Tätigkeiten beinhalten, wie zum Beispiel Vertragsausarbeitung, Jahresabschlussaufstellungen, oder Buchführungsarbeiten.
- Beratungen, die gutachterliche Stellungnahmen beinhalten.
- Beratungen, die den Verkauf/Vertrieb von Gütern/Dienstleistungen beinhalten, welche sich mit Gesundheitsleistungen beschäftigen, oder aber auch sonstige Umsatzsteigernde Maßnahmen einschließen im Bezug auf das Marketing von Ärzten/innen, Zahnärzten/innen, Psychotherapeuten/innen, Heilpraktikern/innen, und deren Mitarbeitern/innen.
- Beratungen, die ethisch-moralisch nicht vertretbar sind oder gegen Recht und Ordnung verstoßen.